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Sie müssen eine stationäre Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung oder der zuständigen Krankenkasse bzw. anderen Sozialleistungsträgern beantragen. Die entsprechenden Formulare erhalten sie auch dort. In den Formularen müssen Sie Angaben machen zu Ihren Erkrankungen und zu Ihrem Versicherungsverlauf. Außerdem muss ein Facharzt in Form eines Attestes die Rehabilitation befürworten.


Wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind und laufend Rentenversicherungs-Beiträge entrichten, werden die Kosten für eine Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung (ehemals BFA), der Bundesknappschaft oder der Landwirtschaftlichen Alterskasse (§15 SGB IV) getragen. Beantrage Sie eine Rehabilitation nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit, tragen die Berufsgenossenschaft bzw. die Beihilfe die Kosten.


Bei zu kurzen Versicherungszeiten bzw. wenn Sie studieren, Hausfrau oder Hausmann oder im Ruhestand sind, kommen diese Träger nicht in Betracht. In diesen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKK) die Kosten für eine stationäre Rehabilitation (§40 SGB V).

Private Krankenversicherungen (PKVn) decken Rehabilitations-Behandlungen in der Regel nicht ab! Wenn Sie privat krankenversichert sind, dann müssen Sie eine „stationäre Krankenhausbehandlung“ beantragen. Nicht selten hängt eine Übernahme oder Ablehnung der Kosten von der richtigen Formulierung des Antrags ab.

 
 

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